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Gynäkologische Erkrankungen


Die Vorsorgeuntersuchung sollte bei Hormoneinnahme (auch bei Verhütung mit 3-Monatsspritze oder Intrauterinpessar) alle 6 Monate erfolgen. Ansonsten ist die jährliche Vorsorgeuntersuchung ausreichend. Ab dem 20. Lebensjahr wird auch eine Ultraschalluntersuchung der weiblichen Beckenorgane angeboten.

Bei der Vorsorgeuntersuchung wird die Scheide von außen und innen inspiziert. Es erfolgt eine Tastuntersuchung der weiblichen Genitalorgane von der Scheide und der Bauchdecke aus. 


Ab dem 30. Lebensjahr wird die Brust, ab dem 50. Lebensjahr der Enddarm mit untersucht

.

Auf Wunsch werden Sie von uns schriftlich an die jährliche Vorsorgeuntersuchung erinnert.

Alle Frauen ab 20 Jahren haben das Recht, sich jährlich einmal im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Krebsfrüherkennung sich bei einer Gynäkologin oder einem Gynäkologen untersuchen zu lassen.

Diese regelmäßige Untersuchung bietet Ihnen die Chance Vorstufen einer Krebserkrankung frühzeitig zuerkennen. Dadurch ist die Möglichkeit den Ausbruch der Krebserkrankung zu verhindern sehr groß. Auch die Erkennung eines Krebses in einem frühen Stadium  erhöht die Heilungsaussichten in sehr vielen Fällen.


Bei gynäkologischen Erkrankungen stehen wir Ihnen jederzeit mit Beratung und Untersuchung zur Verfügung.

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